Neuenkirchen-Vörden ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Neuenkirchen und Vörden sowie der kleineren Orte Hinnenkamp und Hörsten. Die Bevölkerung der Ortschaft Vörden wünschte mehrheitlich einen Anschluss der Ortschaft als Gemeinde an den Landkreis Osnabrück, der jedoch der Ortschaft verwehrt wurde. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht 1992 bestätigt. Daraufhin wurde die Gemeinde Neuenkirchen, zu der auch Vörden gehörte, in "Neuenkirchen-Vörden" umbenannt, um die Gleichwertigkeit beider Gemeindeteile zu zeigen und um sie von zahlreichen gleichnamigen Gemeinden in Deutschland besser unterscheiden zu können.